FREUNDESKREIS KUNST- UND KULTURORT SCHLOSS RINGENBERG

SCHLOSS RINGENBERG

Am 30. Juni 2021 wurde der Freundeskreis Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg e. V. gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schlosses Ringenberg als Kunst- und Kulturort. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Ausstellungen, Lesungen, Veranstaltungen sowie Vorträge und Diskussionen und alle geeigneten Maßnahmen, die zur Förderung der Kunst und Kultur im Schloss Ringenberg wie im Stadtgebiet beitragen,
  • die Förderung von Maßnahmen des „Dritten Ortes“* unter Einbezug der Stadtgesellschaft
  • die Förderung des Denkmalschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde
  • die Förderung des Kunst- und Kulturortes als außerschulischer Lernort
  • die Förderung des Schlosses Ringenberg als touristischer Ort für die Stadtgesellschaft wie die Region

Interesse an der Mitgliedschaft? Einzelpersonen 25 Euro Jahresbeitrag; Institutionen 50 Euro Jahresbeitrag Der Verein strebt die Gemeinnützigkeit an. Sobald diese vorliegt, können für Spenden entsprechende Spendenbescheinigungen ausgegeben werden.

Dem Freundeskreis Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg e.V. ist ein Fachbeirat/Programmkonferenz zugeordnet. Aufgabe des Fachbeirates/der Programmkonferenz ist die Erarbeitung von Leitlinien für das Programm des Kunst- und Kulturortes Schloss Ringenberg. Dem Fachbeirat obliegt die Prüfung der eingereichten Anträge des jeweils zukünftigen halbjährlichen Jahresprogramms der Kulturstätte. Er erarbeitet das Halbjahresprogramm des Kunst- und Kulturortes. Er ist Schnittstelle zum Eigentümer der Immobilie Schloss Ringenberg (Stadt Hamminkeln) und dem Vorstand des Freundeskreis Kunst- und Kulturort Ringenberg. Er ist verantwortlich für die Entwicklung und Bewirtschaftung des kommunalen Kulturstandortes DRITTE ORTE mit Musikschule, Residenzstandort mit Stipendienprogramm, Veranstaltungen, touristische Entwicklung.

Die Programmkonferenzen geben Empfehlungen zu eingereichten Anträgen. Anträge - mit erforderlichen Unterlagen - können zu den vorgegebenen Antragsfristen jeweils zum 01. März und/oder 31. August eingereicht werden. Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle des Kunst- und Kulturorts zur Verfügung.

Aufnahmeantrag